Verein

Trägerverein und Elterninitiative

 

Informationen zum Träger

Träger des Kinderhauses ist der Verein Kinderhaus Pusteblume e.V. Er setzt sich aus den Eltern zusammen. Die Mitgliedschaft ist für Eltern verpflichtend.
Erster Vorstand: Johanna Findeisen
Zweiter Vorstand: Anna Gillhuber (Dienstbetrieb)
Dritter Vorstand: Sabine Geisler (Finanzen)
Pädagogische Leitung: Frau Anita Ziegner (Erzieherin)

Informationen zur Einrichtung

Das Kinderhaus Pusteblume ist ein eingruppiger Elterninitiativ-Kindergarten, in dem Kinder ab dem Alter von zwei Jahren bis zum Schuleintritt von einer Erzieherin, einer Kinderpflegerin und einem Elterndienst betreut werden. Gegründet wurde das Kinderhaus Pusteblume im Jahr 1995.Das Kinderhaus ist dem Modell „Netz-für-Kinder“ zugeordnet. Dieses Modell wurde 1993 von der bayrischen Staatsregierung ins Leben gerufen, um zusätzliche Kinderbetreuungsangebote zu schaffen. Drei Grundmerkmale definieren alle „Netz-für-Kinder“-Einrichtungen:

• eine kleine Gruppengröße von maximal 15 Kindern
• eine große Altersmischung
• Elternmitarbeit bei Betreuung und Organisation

Durch die Umsetzung dieser Vorgaben etablierten sich in Bayern eine große Anzahl von „Netz-für-Kinder”- Einrichtungen als weiterer Baustein im System pluraler Kinderbetreuungsangebote. Die Gruppen sind untereinander und mit anderen sozialen Einrichtungen im Landkreis vernetzt. Sie sollen die klassischen Betreuungsangebote nicht ersetzen, sondern ergänzen.

Das Kinderhaus finanziert sich durch Fördergelder der Regierung von Oberbayern und der Gemeinde Allershausen sowie über die Elternbeiträge.

Die Organisation und Verwaltung des Kinderhauses wird von allen Eltern übernommen. Die Elternschaft trifft sich regelmäßig einmal im Monat zu einem Elternabend. Der Elternabend ist wichtigstes Gremium für Entscheidungen und Informationsaustausch. Die Teilnahme ist für alle Eltern verpflichtend. Entscheidungen werden mehrheitlich getroffen, soweit sie nicht den Haftungsbereich des Vorstandes betreffen. Sie werden im Protokoll festgehalten und sind verbindlich.

Um die anfallenden Aufgaben gerecht zu verteilen, ordnen sich die Eltern in Arbeitsgruppen. Die Elternschaft gibt in Abstimmung mit den Erzieherinnen die pädagogische Konzeption für die Kindererziehung im Kinderhaus Pusteblume vor und stimmt die Umsetzung laufend mit ab. Die Erzieherinnen sind verantwortlich für die Betreuung der Kinder gemäß der pädagogischen Konzeption. Sie berichten den Eltern am Elternabend über den aktuellen Stand der Gruppe. Die Erzieherinnen stehen bei Bedarf zu Elterngesprächen nach Terminvereinbarung zur Verfügung.

Neben der Organisation und Verwaltung ist die Betreuung am Kind (Elterndienst) ein sehr wichtiges Element im Alltagsgeschehen des Kinderhauses. Gemäß des Modells „Netz-für-Kinder“ werden die Kinder jeweils von einer Erzieherin, einer Kinderpflegerin bzw. einer Person aus der Elternschaft betreut.

Die Mitbetreuung in Form des Elterndienstes (in der Regel zwei Vormittage pro Monat) ist für alle Eltern verpflichtend.

Die enge Zusammenarbeit zwischen Erziehern und Eltern führt zu einem vertieften Verständnis für die Bedürfnisse der Gruppe und jedes einzelnen Kindes. Das eigene Kind kann in einem nicht-familiären Umfeld im Zusammenspiel mit anderen Kindern erlebt werden. Die Eltern haben – in Absprache mit den Erzieherinnen – die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten und Talente einzubringen, zum Beispiel: Fremdsprachen, musische, künstlerische und sportliche Aktivitäten.
Die Elternmitarbeit wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet.