Aufnahmekriterien

Die allgemeinen Aufnahmekriterien der Gemeinde werden so weit es geht in unserer Einrichtung mit berücksichtigt.

Aufnahmekriterien Pusteblume: 

(1) Über die Aufnahme der angemeldeten Kinder entscheidet die Leitung des Kindergartens nach Maßgabe der Aufnahmekriterien unter Berücksichtigung pädagogischer und sozialer Gesichtspunkte und in Abstimmung mit dem Träger. Die Personensorgeberechtigten werden über das Ergebnis baldmöglichst verständigt.

(2) Die Aufnahme in die Kita erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze, der Erfüllung der Voraussetzung nach Punkt (4) und den folgenden Aufnahmekriterien.

Kinder, die im nächsten Jahr schulpflichtig werden; und mindestens ein 2-jähriges Kind;

die Mitarbeit der Eltern ist in unserem Kinderhaus verpflichtend;

Kinder, deren Personensorgeberechtigte/r alleinerziehend und berufstätig ist oder beide Personensorgeberechtigte berufstätig sind;

Kinder, deren Personensorgeberechtigte/r alleinerziehend oder nur ein/e Personensorgeberechtigte/r berufstätig ist;

Kinder, deren Geschwister bereits die Kita besuchen;

Alter des Kindes;

Zum Nachweis sind (nur auf Anforderung) entsprechende Belege beizubringen. Studium, Ausbildung und Elternzeit wird Berufstätigkeit gleichgesetzt.

(3) Inklusionsplätze können unabhängig von Alter und Wohnort vergeben werden.

(4) Voraussetzung für die Aufnahme ist der Hauptwohnsitz des Kindes in der Gemeinde Allershausen.

(a) Kinder von Beschäftigten der Gemeinde, der Verwaltungsgemeinschaft oder dem Schulverband Allershausen oder der Kitas in Allershausen gelten als Allershausener Kinder, unabhängig vom Hauptwohnsitz. Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses können die Kinder, falls der Hauptwohnsitz nicht in der Gemeinde Allershausen liegt, längstens bis zur Beendigung des laufenden Betreuungsjahres in der Kita verbleiben.

(b) Auswärtige Kinder können in Ausnahmefällen aufgenommen werden, vorausgesetzt, es sind ausreichend freie Plätze verfügbar. Die Aufnahme beschränkt sich auf das jeweilige Betreuungsjahr und wird jährlich neu geprüft.

(5) Im Zuge der Fachkräftegewinnung kann Beschäftigten der Gemeinde, der Verwaltungsgemeinschaft, dem Schulverband Allershausen oder der Kitas das Angebot eines Kinderbetreuungsplatzes, vorrangig in einer trägereigenen Kita, gemacht werden.